Siehe auch: Sammelabschreibung
Die Bonitätsprüfung von Forderungen führt zu deren Differenzierung indrei Gruppen, nämlich in (a) sichere, (b) zweifelhafte und (c) uneinbringliche Forderungen. Die Umbewertungvon Forderungen wird dabei als Einzel oder als Pauschalabschreibungvorgenommen. Eine Pauschalabschreibung bietet sich dann an, wennsich umfangreiche Forderungsbestände aus zahlreichen, betragsmäßig wenig ins Gewicht fallenden Einzelforderungen zusammensetzen. Die pauschale Berücksichtigung speziellerRisiken geschieht meist vereinfachtdurch einen nach Erfahrungswertender Branche und individuellen Verhältnissen des Unternehmens bemessenen prozentualen Abschlag vomNennbetrag der Forderungen. Pauschalabschreibungen erfolgen Grundsätzlich nach der indirekten Methode(Pauschal oder Sammelwertberichti-gungen).
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