Überwachung (Prüfung, Kontrolle) mit dem Ziel festzustellen, ob die betrachteten Merkmalsausprägungen des —Istobjektes in einem zulässigen Lösungsbereich liegen und einleuchtend erscheinen. Plausibilitätsüber-. wachungen verkörpern häufig Vergleiche zwischen einem hoch aggregierten Istobjekt und einem Vergleichs-(Ist- oder Soll-)Objekt, das entweder überschlägig gebildet oder nur in Form einer relativ grossen Bandbreite angegeben werden kann. Solche Plausibilitätsüberwachungen sparen daher Zeit und Kosten. Allerdings kann keine Garantie für die Richtigkeit der untersuchten Istobjekte gegeben, sondern nur gewährleistet werden, dass es nicht zu extremen Soll-Ist- bzw. Ist-Ist-Abweichungen kommt. Bei nicht aggregierten Istobjekten wird zum einen untersucht, ob die Merkmalsausprägung des Istobjektes zulässig und möglich, zum anderen, ob sie glaubwürdig ist, also in einem auf Erfahrungen basierenden Toleranzbereich liegt. Werden die Merkmalsausprägungen für unzulässig oder unmöglich gehalten oder liegen sie jenseits der Toleranzbereiche, bedingt dies eine detailliertere Überwachung sowie u. U. eine Korrektur der Istobjekte. Im Bereich der -Wirtschaftsprüfun.g werden Plausibilitätsprüfungen häufig für den Vergleich von aus dem Rechnungswesen gewonnenen Globaiwerten mit Vorjahres- oder Branchenkennzahlen verwendet, um dem Prüter einen Anhaltspunkt tur die inhaltliche Richtigkeit des Prüfungsstoffes zu vermitteln. Bei nicht automatisierter Datenverarbeitung in Unternehmen wird die Plausibilitätsüberwachung z. B. durch Vorgesetzte (Kontrollträger) überwiegend fallweise durchgeführt. Im Bereich der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eingabe und Verarbeitung von Daten durch Plausibilitätskontrollen überwacht. Diese Kontrollen können entweder fest an ein Datenfeld geknüpft oder als Prüfung auf vorgelagerte Daten realisiert sein. Zu den erstgenannten Kontrollen zählen etwa · Formatkontrollen, die die Stellenzahl der Eingabe mit der im Rechner vorgesehenen Stellenzahl vergleichen, · Vorzeichenkontrollen, die durch Ausschliesslichkeitsregeln das Entstehen von Vorzeichenfeldern verhindern sollen. Bei den Plausibilitätskontrollen durch Vergleich mit Tabellen- oder Dateiwerten unterscheidet man · Kriterienkontrollen, die die Zulässigkeit der erfassten Daten überprüfen (z. B. gültiges Steuerkennzeichen anhand der in den Stammdaten hinterlegten Steuersätze) · Kombinationskontrollen, die inhaltlich zusammenhängende Datenfelder auf gültige Kombinationen überprüfen (z. B. Steuerkennzeichen und Steuerkonto) Grenzwertkontrollen, die bei unzulässigen Mindest- oder Höchstwerten eine Fehlermeldung hervorrufen (z. B. Abweichungen vom amtlichen Mittelkurs bei Währungsbuchungen).
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