Siehe auch: Point-qf-Purchase
1. Abk.: POS. Allg. Verkaufsort beim Handel mit Waren und Dienstleistungen. 2. Spez. Abwicklungspunkt für Verfahren bargeldloser Zahlungen an Kassen und Automaten mittels Bankkarte, bei dem die Legitimation des Kunden durch Eingabe der PIN, die online überprüft wird, erfolgt. Bei positivem Ergebnis vollzieht sich sofortige Belastung des Kundenkontos und anschliessende Gutschrift auf dem Händlerkonto; die Bank garantiert dem Händler die Zahlung.
(POS)
Abwicklungspunkt für Kauf- und Verkaufstransaktionen beim Handel von Waren und Dienstleistungen. Mit POS bezeichnet man jedoch auch bargeldlose Zahlungen mit ec- oder Bankkundenkarten. Eine Zahlungsverpflichtung besteht dabei für das Kreditinstitut nur dann, wenn zusätzlich die persönliche Geheimzahl eingesetzt worden ist. Ansonsten wird der Zahlungsvorgang als Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren — ohne Garantieverpflichtung des Kreditinstitutes — abgewickelt.
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