Nach der aufgrund des Preisgesetzes erlassenen Preisangabenverordnung sind typische Preise so auszuhängen, dass sie ohne Betreten des Verkaufsraums einzusehen sind. Dies gilt auch für Kreditinstitute, die die Preise und Zinssätze ihrer Stan-dardprodukte angeben müssen, so insbesondere bei Krediten der Effektivzins. In den Schalterräumen selbst muss ein ausführliches Preisverzeichnis aufliegen, das so gut wie alle Leistungen für Private enthält. Ist ein Preis dort nicht aufgeführt, kann für die entsprechende Leistung nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung ein Entgelt verlangt werden.
Öffentlich zugänglich - z. B. im Schalterraum oder Schaufenster - von den Banken zu gebende Übersicht über die von ihnen berechneten Preise (Konditionen) im Privatkundengeschäft, spez. im standardisierten Mengengeschäft.
Einheitlich gegliederte Übersicht über die Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft, die von den Kreditinstituten an den Schaltern und in den Schaufenstern zur Preisinformation ausgehängt wird.
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