Entgegen der ursprünglichen ordnungspolitischen Absicht sind zahlreiche Sektoren der Volkswirtschaft von der Möglichkeit der freien Preisbildung ausgenommen. Stattdessen wird die Preisbildung dort hoheitlich beschränkt, also reglementiert. Denkbare Ausprägungen der Preisreglementierung sind ein
- Mindestpreis, der notwendigerweise über dem Marktgleichgewicht liegt und zu Angebotsüberschuß führt (z.B. EG-Agrarmarkt),
- Höchstpreis, der notwendigerweise unter dem Marktgleichgewicht liegt und zu Angebotsknappheit führt (z.B. durch Schwarzmarktbildung),
- Festpreis, der die Marktentwicklungen nicht mehr auffangen kann,
- Spannenpreis, der die Vorgabe einer Bandbreite beinhaltet, die zwi schen Höchst- und Mindestpreis liegt (z.B. bei Wechselkursen),
- Stoppreis, der auf dem momentanen, freilich nur die Vergangenheit repräsentierenden Niveau bei der Reglementierung eingefroren wird.
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