(1) Zumeist gesetzlich festgelegte Angaben hinsichtlich Qualität, Inhalt, Zusammensetzung und Verwendung eines Produkts, die auf dem Produkt, der Verpackung, der Kennzeichnung oder einem beigefügten Informationsblatt angeführt sind.
(2) Neutrale, nicht werbende Informationen hinsichtlich (technischer) Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten eines (neu) eingeführten Produkts, beispielsweise in Form von Pressemitteilungen.
Siehe: Produktinformationen
(in der Produkthaftung). Die Verpflichteten haben dafür Sorge zu tragen, dass den Produkten ver ständliche Warnhinweise und Benutzungs- bzw. Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache beigefügt sind. Hierdurch soll für den Verbraucher erkennbar werden, ob und welche Gefahren von einem bestimmten Produkt ausgehen, um so das Gefahrenpotenzial abschätzen zu können und adäquat dagegen vorzugehen (§§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 GPSG). Siehe auch Produkthaftung (mit Literaturangaben).
einheitlich gestaltetes System zur Warenkennzeichnung, das in Zusammenarbeit von Anbietern und Verbraucherverbänden entwickelt wurde. Die Produktinformation besteht aus zwei Teilen: Einheitliche und ausführliche Tabellen im Prospekt und zusätzlich ein Informations-Etikett, das auf Geräten selbst angebracht ist und in komprimierter Form über wesentliche Produktmerkmale berichtet (Abbildung). Ziel der Produktinformation ist es, in einheitlicher Form über wesentliche, objektiv nachprüfbare und durch Kontrollen gesicherte Warenmerkmale zu unterrichten und dadurch eine vergleichende Produktbeurteilung zu erleichtern. Produktinformationen werden insb. für elektrotechnische Haushaltsgeräte, in geringerem Maße für Unterhaltungselektronik, Photo- und Filmgeräte sowie für unterschiedlichste Einrichtungen zur Beheizung von Häusern angeboten.
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