Nachahmung von Produkten oder Marken (Markenpiraterie) unter Verstoss gegen einen Warenzeichen- oder Geschmacksmusterschutz bzw. ein vergleichbares Schutzrecht. Der Umsatz mit gefälschten oder nachgeahmten Produkten wird von der Internationalen Handelskammer auf 3% bis 5% des Welthandelsvolumens geschätzt. Da die Produktpiraterie nicht notwendig gegen Interessen jener Länder, aus denen die Nachahmungen stammen, verstösst, werden Versuche unternommen, zumindest Grundlagen für ihre rechtliche Verfolgung im Rahmen der GATT-Verhandlungen, der sog. Uruguay-Runde, zu vereinbaren. Nationales Recht kann Strafvorschriften und Vernichtungsansprüche des Geschädigten vorsehen (vgl. Gesetz zur Stärkung des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BGBl. I, 1990, S. 422).
Markenpiraterie
Absichtliche Verletzung von Markenrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten und deren illegale Nutzung. Bekämpfung seitens der deutschen Zollverwaltung durch Einsatz des IT-Verfahrens MUSYC.
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