Innerhalb der Prüfungsmethoden werden nach dem Kriterium »Richtung des Vorgehens« (Prüfungsrichtung) progressive und » retrograde Prüfungen unterschieden. Bei der progressiven Prüfung wird von einem wirtschaftlichen Tatbestand (Eingang der Ware X) ausgegangen und die Berücksichtigung dieses Tatbestandes entsprechend der tatsächlichen Reihenfolge von Vorgängen im Rechnungswesen fortschreitend (progressiv) geprüft (Wareneingang Beleg Grund buch Hauptbuch Bilanz oder GuV).
Voraussetzung für die Anwendung der progressiven Methode ist die Verkettung von Vorgängen; das Prüfungssubjekt gelangt zu einem (Ge-samt-) Urteil über das Prüfungsobjekt, indem von dem Teilurteil eines Soll-Ist-Vergleiches auf ein anderes Teilurteil, nämlich beim nächsten Glied der Kette usw. bis zum (Gesamt oder End-) Urteil geschlossen wird.
Bei der retrograden Methode wirdein Vorgang dagegen in der entgegengesetzten Reihenfolge des chronologischen Ablaufs, d. h. vom zahlenmäßigen Erfassen rückwärtsschreitendbis zum Beginn einer Prüfungskettegeprüft (Bilanz oder GuV Hauptbuch Grund buch Beleg Wareneingang).
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