Der wirkungsmäßige Ablauf von Prüfungen kann als Summe von Teilprozessen oder in Form eines Regelkreises dargestellt werden; außerdem kann der Prüfungsprozeß als »komplexer Suchprozeß« angesehen werden.
Ausgangspunkt ist die Definition der » Prüfungen als Überwachungsmaßnahmen, die von prozeßunabhängigen Personen vorgenommen werden, um festzustellen, ob betriebliche Handlungen normgerecht durchgeführt wurden. I. Teilprozesse der Prüfung
1. Prozeß der Ist-Feststellung: es sollder Zustand oder Vorgang festgestelltwerden, der durch betriebliches Handeln erreicht worden ist.
2. Prozeß der Soll-Feststellung: essoll der Zustand oder Vorgang festgestellt werden, der durch betrieblichesHandeln erreicht werden soll.
3. Vergleichsprozeß: die tatsächlichen
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