(quality control) bezeichnet in der internationalen Prüfungspraxis alle Massnahmen, die zur Einhaltung der Prüfungsnormen und zum Zweck der Gewährleistung einer hohen Prüfungsqualität ergriffen werden. Derartige Massnahmen beziehen sich auf die Organisation der Wirtschaftsprüfungsunternehmung und auf die Durchführung einzelner Prüfungsaufträge. Die Anforderungen an die Prüfungsqualität sind in gesetzlichen Vorschriften, namentlich der Wirtschaftsprüferordnung, ferner in den Berufsrichtlinien für Wirtschaftsprüfer und in den fachlichen Verlautbarungen des Berufsstandes festgelegt. Zur internen Sicherung der Qualitätsanforderungen sind abhängig von der Grösse und organisatorischen Struktur der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsunternehmung geeignete interne Massnahmen der Qualitätskontrolle zu ergreifen. Diese reichen von der ständigen Überprüfung der Organisationsstruktur über Fortbildungsmassnahmen und eine laufende Überwachung der Prüfungsaufträge bis hin zur nachträglichen Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen. Neben diesen internen Sicherungsmassnahmen wird bisweilen auch eine externe Qualitätskontrolle durch aussenstehende Dritte vorgeschlagen. Dabei kann die Kontrolle der Wirtschaftsprüfer, wie in Amerika praktiziert, durch externe Kollegen durchgeführt ("Peer Review") oder aber durch ein unabhängiges Aktienamt vorgenommen werden.
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