Unter Quality-Control sind in der internationalen Prüfungspraxis alle Grund sätze, Empfehlungen, Richtlinien und Maßnahmen zu verstehen, die dazu bestimmt sind, die Einhaltung von Normen für die Abschlußprüfung und für die Berichterstattung über die Rechnungslegung und Abschlußprüfung sicherzustellen sowie gegebenenfalls die bestehenden Grund sätze für die Qualität der Prüfung und für die Berichterstattung zu verbessern. Durch Grund sätze der Quality-Control (Standards) und Verfahren zu deren Anwendung (Procedures) soll erreicht werden, dass Normen für die Abschlußprüfung und Berichterstattung eingehalten werden,
die Qualität der Prüfung und Berichterstattung laufend verbessert wird,
die Prüfungsarbeiten für den einzelnen Prüfer durch Vorgabe konkreter Maßstäbe objektiviert und erleichtert werden,
eine feste Basis für interne und externe Überwachungsaktivitäten gegeben ist,
die Öffentlichkeit über die hohen Anforderungen an den wirtschafts-prüfenden Berufsstand und das qualitative Niveau der Arbeiten informiert wird,
das Vertrauen der Öffentlichkeit in den wirtschaftsprüfenden Berufsstand gestärkt wird.
Die Quality-Control ist Bestandteil der Überwachungspflichten der Leitung einer Wirtschaftsprüfungsunternehmung; sie umfaßt die gesamte Aufbau und Ablauforganisation einer WP-Unternehmung und erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Planung, Durchführung und Überwachung (Kontrolle) von Prüfungen. Die Grund sätze und Verfahren der Quality-Control gelten Grundsätzlich für jede WP-Unternehmung, sind damit unabhängig von Art, Größe, Struktur und Standort. Im Einzelfall müssen sie jedoch mit einem speziellen Prüfungsauftrag und der beauftragten WP-Unternehmung abgestimmt werden.
In der internationalen Prüfungspraxis werden folgende Elemente der Quality-Control hervorgehoben:
Unabhängigkeit (Independence of Personnel),
Auswahl der Prüfungsteams (As-signing Qualified Personnel to Engagements),
Beratung mit Experten (Consulting with Experts),
Beaufsichtigung der gesamten Prüfungstätigkeit (Supervision),
Einstellung von Mitarbeitern (Hi-ring of Personnel),
Berufliche Aus und Weiterbildung (Professional Development and Continuing Education),
Beförderungssystem (Advance-ment of Personnel in the Firms),
Annahme und Verlängerung von Prüfungsaufträgen (Acceptance and Continuance of Clients),
Kontrolluntersuchungen (Inspec-tion: »Internal Audit« of the Ef-fectiveness of the other Quality-Control Consider Ations).
Das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Anforderungen an die Quality-Control bereits 1974 festgelegt: AICPA: Statements on Auditing Standards Nr. 4 Quality-Control Consider Ations for a Firm of Independent Auditors, New York 1974.
In den im amerikanischen Institut organisierten Mitgliedsfirmen müssenin regelmäßigen Abständen Quality-Control Reviews durchgeführt werden. Das Institut hat für diesenZweck verschiedene Programme entwickelt.
Prüfungsqualitätskontrolle
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