Kreditvereinbarung mit Privaten, bei der im Unterschied zum Ratenkredit keine feste Auszahlung und keine festen Rückzahlungsraten vereinbart werden, sondern bei der mit dem Bankkunden in bestimmter Höhe eine Kreditgrenze vereinbart wird, innerhalb derer er jederzeit ganz oder in Teilbeträgen verfügen kann. Rückzahlungen sind jederzeit möglich, sie müssen aber mindestens monatlich in Höhe einer festgesetzten Mindestrate erfolgen. Der Kredit wird als Kontokorrent abgerechnet.
Form eines Konsumentenkredits, der durch Eigenschaften des Raten- und des Dispositionskredits charakterisiert ist. Dem Bankkunden wird für begrenzte Zeit ein Kreditrahmen eingeräumt. Dieser wird in bestimmten - meist gleich bleibenden - Beträgen in der Folgezeit verringert. Der Kunde kann über zurückgeführte Beträge wieder verfügen.
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