Begriff der doppelten Buchführung. Am Jahresende bleiben oft noch unabgerechnete Beträge auf den Aufwands- und Ertragskonten, weil sie in die nächsten Rechnungsperioden übergreifen. Das Ergebnis des Geschäftsjahres wird durch die Rechnungsabgrenzung richtiggestellt. Arten der Rechnungsabgrenzung:
1. Antizipative Posten: Geschäftsvorfälle, die im neuen Jahr erst einen Zahlungsvorgang auslösen, jedoch betriebswirtschaftlich ganz oder teilweise in das alte Geschäftsjahr gehören, also Aufwand oder Ertrag verursacht haben.
Man unterteilt weiter in antizipative Aktiva und Passiva.
a) Antizipative Aktiva sind an den Betrieb noch zu leistende Zahlungen (Ertrag), die tatsächlich erst im neuen Geschäftsjahr erfolgen. Bsp. Mieteinnahme ist erst nachträglich laut Vertrag zu zahlen. Buchungssatz: sonstige Forderungen an Ertragskonto.
b) Antizipative Passiva sind vom Betrieb noch zu leistende Zahlungen (Aufwand), die also gestundet sind und tatsächlich erst im neuen Jahr erfolgen, betriebswirtschaftlich aber ganz oder teilweise als Aufwand in das alte Geschäftsjahr gehören. Buchungssatz: Aufwandskonto an Sonstige Verbindlichkeiten.
2. Transitorische Posten: Geschäftsvorfälle, die im alten Geschäftsjahr einen Zahlungsvorgang ausgelöst haben, dessen Ergebnis aber betriebswirtschaftlich ganz oder teilweise in das neue Geschäftsjahr gehört, also künftig Aufwand oder Ertrag verursacht.
Man unterteilt in transitorische Aktiva und Passiva.
a) Transitorische Aktiva liegen vor, wenn Zahlungen aufgrund von rechtlichen Verpflichtungen für einen Aufwand vorgeleistet werden. Bsp. Mietvorauszahlungen am 15. Dezember für ein halbes Jahr; Buchungssatz: aktive Rechungsabgrenzung an Aufwandskonto.
b) Transitorische Passiva liegen vor, wenn Erträge auf Grund rechtlicher Verpflichtungen als Vorauszahlungen eingegangen sind, dann erfolgt am Jahresende die Richtigstellung über die »Passive Rechnungsabgrenzung«. Buchungssatz: Ertragskonto an passive Rechnungsabgrenzung.
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