Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Buchungssatz

Grundlage der Verbuchung. Nennt die Konten, auf denen der Geschäftsvorfall zu buchen ist. Dabei wird zuerst das Konto mit der Sollbuchung (Lastschrift) genannt, dann das Konto mit der Habenbuchung (Gutschrift) bzw. bei gemischten Buchungssätzen zuerst alle Soll- und dann alle Rabenkonten. Beide werden durch das Wort »an« verbunden. Die Summe der Sollseitenbeträge muss mit der Summe der Habenseitenbeträge übereinstimmen. Der Buchungssatz wird meist durch Vorkontierung auf den Belegen dokumentiert. Dabei ist zu prüfen, welche Posten der Bilanz durch den Geschäftsvorfall berührt werden und welche dieser Posten auf der Aktiv- bzw. welche auf der Passivseite berührt werden. Die Buchungssätze werden zunächst im Grundbuch erfasst und danach auf die Konten des Hauptbuchs übertragen. Jeder Buchungssatz berührt immer mindestens zwei Posten der Bilanz. Wird dabei nur eine Seite der Bilanz berührt, auf der sich beide Posten befinden, so wird mindestens ein Posten gemehrt und mindestens ein anderer Posten gemindert (Aktivtausch bzw. Passivtausch). Werden beide Seiten der Bilanz berührt, so steht der Aktivmehrung immer auch eine Passivmehrung gegenüber (Bilanzverlängerung) bzw. der Aktivminderung immer auch eine Passivminderung (Bilanzverkürzung). Dadurch wird zwar die Struktur der Posten verändert, nicht jedoch das Gleichgewicht zwischen Aktiva und Passiva. Die Aktivkonten werden durch Auflösung der Aktiv- oder Vermögensseite der Bilanz gebildet. Anfangsbestand und Zugänge werden auf der Sollseite gebucht, Abgänge auf der Habenseite. Passivkonten werden durch Auflösung der Passivoder Kapitalseite der Bilanz gebildet. Bei ihnen stehen der Anfangsbestand und die Zugänge auf der Habenseite, Abgänge auf der Sollseite. Der Endbestand wird immer auf der wertmäßig kleineren Seite des Kontos eingetragen. Dadurch sind beide Seiten des Kontos immer ausgeglichen. Im Prinzip der doppelten Buchführung (Doppik) werden durch jeden Geschäftsvorfall immer mindestens zwei Konten angesprochen. Die Summe der Sollbuchungen ist dabei gleich der Summe der Habenbuchungen. Beim einfachen Buchungssatz werden nur zwei Konten angesprochen, beim zusammengesetzten Buchungssatz werden mehr als zwei Konten angesprochen. Die den Buchungen zugrunde liegenden Belege werden vorkontiert, indem der Buchungssatz eingetragen wird. Jeder Beleg wird durch einen Buchungsvermerk als verbucht ausgewiesen, sodass Doppelbuchungen ausgeschlossen sind. Zugleich gibt der Buchungssatz die dabei angesprochenen Konten an. Beispiel: Wareneinkauf in bar = Aktivtausch: Warenkonto an Kassenkonto; Umwandlung eines Darlehens in eine kurzfristige Verbindlichkeit = Passivtausch: Darlehenskonto an Verbindlichkeitenkonto; Wareneinkauf auf Ziel = Bilanzverlängerung: Warenkonto an Verbindlichkeitenkonto; Bezahlung einer Lieferantenrechnung durch Banküberweisung = Bilanzverkürzung: Verbindlichkeitenkonto an Bankkonto.

Buchung

Vorhergehender Fachbegriff: Buchungsgrundsätze | Nächster Fachbegriff: Buchungsstoff



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Umwelt | BerlinFG | Overabsorbed Burden

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon