Kreditfazilitäten des Internationalen Währungsfonds (IWF), die den Mitgliedsländern des Internationalen Währungsfonds (IWF) erlauben, im Rahmen der Reservetranchenposition (gemäß der durch in eigener Währung eingezahlten erzielten Quote), per Ziehung (Sonderziehungsrechte (SZR)) und ohne jegliche Auflagen über Finanzierungsmittel zu verfügen. Darüber hinaus kann ein Mitglied Währungskäufe in Form von Kredittranchen bis zu jeweils 25% seiner Quote vornehmen. Ziehungen innerhalb der ersten Tranche erfordern den Nachweis von angemessenen Anstrengungen zur Überwindung der bestehenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten.
Ziehungen in höheren Kredittranchen erfolgen in Teilbeträgen. Diese werden nur vergeben, wenn die Durchführung eines Wirtschaftsprogramms nachgewiesen wird, das entsprechend einem mit dem IWF vereinbarten Programmplan verläuft. Derartige Ziehungen sind normalerweise an Kreditvereinbarungen im Rahmen von Bereitschaftsfazilitäten oder erweiterten Fondsfazilitäten geknüpft. Diese zielen gewöhnlich auf die Bewältigung von Zahlungsbilanzproblemen sowie auf die Förderung strukturpolitischer Reformen ab. Dabei werden zuvor festgelegte Erfüllungskriterien bei regelmäßiger Überprüfungen der Programme zugrundegelegt.
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