Vergütung, die dem In-Pensionsnehmer durch den In-Pensionsgeber im Rahmen eines Repurchase Agreements zu leisten ist. Die Repo-Rate errechnet sich aus der Differenz von Kauf- und Rückkaufspreis.
Zinssatz, der zur Finanzierung der Geldaufnahme im Rahmen eines Repo-Geschäftes dem Pensionsnehmer (Repo-Käufer) vom Pensionsgeber (Repo-Verkäufer) bezahlt wird. Die R.-R. ist i. d. R. niedriger als die Sätze der Geldmarktverzinsung.
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