der Zahlungsbilanz ist der Saldo der Zahlungsbilanz, in den die nichterfaßten Posten und statistischen Ermittlungsfehler des Leistungs- und Kapitalverkehrs eingehen. Er ergibt sich rechnerisch aus der Differenz zwischen dem Saldo der Gold- und Devisenbilanz und dem zusammengefaßten Saldo der Leistungs- und Kapitalbilanz. Durch diese Differenz wird die Zahlungsbilanz buchtechnisch ausgeglichen. Restposten treten auf, wenn Transaktionen nicht (bzw. im Berichtszeitraum nicht) ermittelt werden konnten oder wenn Veränderungen in den Terms of payment (Zahlungsgewohnheiten im Außenhandel) auftreten.
Korrekturposten, der in die Zahlungsbilanz aufgenommen werden muss, um sie formal auszugleichen. Er ist erforderlich zur Korrektur statistischer Ermittlungsfehler und weil es aufgrund statistischer Unzulänglichkeiten nicht möglich ist, zu allen aussenwirtschaftlichen Transaktionen die entsprechenden Gegenbuchungen nach dem Prinzip der doppelten Buchführung durchzuführen. Er wird daher in der amtlichen Statistik als Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen bezeichnet. Die Höhe dieses Restpostens wird massgeblich durch Veränderungen der -terms of payment bestimmt.
Partiegeschäft
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