Der Saldo einer Teilbilanz der Zahlungsbilanz; nämlich der Bilanz der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen. Aus dem inneren Zusammenhang der Teilbilanzen der Zahlungsbilanz ergibt sich, dass der Wert des Saldos der Leistungsbilanz zuzüglich des Saldos der Bilanz der Vermögensübertragungen definitionsgemäß gleich groß sein muss wie der Wert des Saldos der Kapitalbilanz zuzüglich des Saldos der Bilanz der Netto-Auslandsposition der Zentralbank (Bundesbank). Wenn die Zusammenfassung von Leistungsbilanz und Bilanz der Vermögensübertragungen zu einem Haben-Saldo führt, also zu einem Bilanz-Überschuss, dann entspricht dieser einem Nettozuwachs an Forderungen gegenüber der übrigen Welt. Dieser Wert muss identisch sein mit dem Soll-Saldo, der sich aus der Zusammenfassung von Kapitalbilanz und Bilanz der Netto-Auslandsposition der Zentralbank ergibt, also dem hier ebenfalls ausgewiesenen Nettozuwachs an Forderungen gegenüber der Übrigen Welt. Wenn hingegen die Zusammenfassung von Leistungsbilanz und Bilanz der Vermögensübertragungen zu einem Soll-Saldo führt, also einem Bilanz-Defizit, dann entspricht dieser einem Nettozuwachs an Verbindlichkeiten gegenüber der übrigen Welt. Dieser Wert muss wiederum identisch sein mit dem Haben-Saldo, der sich aus der Zusammenfassung von Kapitalbilanz und Bilanz der Netto-Auslandsposition der Zentralbank ergibt, also dem hier ebenfalls ausgewiesenen Nettozuwachs an Verbindlichkeiten gegenüber der Übrigen Welt. Da aber eine periodengerechte Zuordnung der Transaktionen nicht immer möglich ist und zudem in allen Teilbilanzen der Zahlungsbilanz (mit Ausnahme der Währungsreserven und der sonstigen Aktiva und Passiva der Zentralbank) statistische Erfassungslücken bestehen, ist diese Übereinstimmung in der Praxis nicht gegeben. All diese Abweichungen schlagen sich im Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen nieder.
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