Das Hauptprinzip für die Organisation der —Internen Revision ist das Prinzip der Unabhängigkeit. Dies bedeutet zweierlei: Verlangt wird eine "innere*" ProzeiSunabhangigkeit, d. h. Unabhängigkeit und Objektivität in bezug auf die zu prüfenden spezifischen Vorgänge. Hinzukommen soll noch eine "äussere" Prozessunabhängigkeit, d.h. ein spezieller organisatorischer Status der Internen Revision. Die Wahrung der Unabhängigkeit kann in erster Linie durch eine entsprechende organisatorische Unterstellung der Internen Revision erfolgen. Allgemeine Regeln lassen sich hierfür nicht aufstellen, doch ist eine Tendenz erkennbar, die Interne Revision unmittelbar der Unternehmensführung zu unterstellen. Die Zuordnung zum ÷Controlling ist in Deutschland relativ selten. Die Revisionsabteilung kann nach den zu prüfenden betrieblichen Funktionen und/ oder Sparten organisiert sein. Besondere Probleme wirft die Arbeitsteilung zwischen der -EDV-Revision und den übrigen Revisionsfunktionen auf. In Grossunternehmen sind Dezentralisierungstendenzen auch auf dem Gebiet der Internen Revision festzustellen. Beim Einsatz der Prüfer stehen sich zwei Prinzipien gegenüber, das "Spezialistenprinzip" und das "All-round-Prinzip". Für die Arbeitsweise der Internen Revision gibt es sowohl in der deutschen als auch in der amerikanischen Praxis von den Berufsverbänden aufgestellte Grundsätze, die Rolle und Verantwortlichkeit, Leistungsnormen und praktische Arbeit des Internen Revisors regeln. Literatur: Hofmann, R., Interne Revision — Organisation und Aufgaben, Konzern-Revision, Opladen 1972.
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