(A) (allgemeine Definition), methodisches Gütekriterium zur Evaluation der Eignung von Verfahren. Dabei wird gemessen, inwieweit Verfahren frei von subjektiven Einflüssen sind. (B) (insbesondere in der Personalauswahl). Im allgemeinen Sprachverständnis bedeutet der Begriff eine strenge sachliche Vorgehens- und Darstellungsweise und Vermeidung aller subjektiven Einflüsse. Bei der Personalauswahl ist Objektivität zwar wichtig, gleichzeitig sind Subjektivitäten für die erfolgreiche Integration von Mitarbeitenden auch relevant. Eine Personalauswahl darf deshalb nicht rein objektiv erfolgen. Hingegen sollen nicht stellenrelevante Subjektivitäten ausgeschaltet werden.
In der klassischen Testtheorie ist Objektivität zusammen mit Reliabilität (Zuverlässigkeit) und - Validität (Gültigkeit) eines der drei -Gütekriterien für Tests. Objektivität bezeichnet das Mass der Unabhängigkeit der Testwerte von der Person des Versuchsleiters oder -auswerters, mithin die intersubjektive Oberprüfbarkeit der Ergebnisse. Objektivität ist gegeben, wenn mehrere Tester unabhängig voneinander und unter Einsatz derselben Testverfahren bei gleichen oder identischen Testpersonen zu denselben Ergebnissen gelangen. Formalisiert läßt sich Objektivität also durch die - Korrelation zwischen den verschiedenen Ergebnissen verschiedener Tester bzw. Auswerter angeben (Objektivitätskoeffizient).
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