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Objektivität

(A)  (allgemeine Definition), methodisches Gütekriterium zur Evaluation der Eignung von Verfahren. Dabei wird gemessen, inwieweit Verfahren frei von subjektiven Einflüssen sind. (B)  (insbesondere in der  Personalauswahl). Im allgemeinen Sprachverständnis bedeutet der Begriff eine strenge sachliche Vorgehens- und Darstellungsweise und Vermeidung aller subjektiven Einflüsse. Bei der Personalauswahl ist Objektivität zwar wichtig, gleichzeitig sind Subjektivitäten für die erfolgreiche Integration von Mitarbeitenden auch relevant. Eine Personalauswahl darf deshalb nicht rein objektiv er­folgen. Hingegen sollen nicht stellenrelevante Subjektivitäten ausgeschaltet werden.

In der klassischen Testtheorie ist Objektivität zusammen mit Reliabilität (Zu­verlässigkeit) und - Validität (Gültigkeit) eines der drei -Gütekriterien für Tests. Objektivität bezeichnet das Mass der Unabhängigkeit der Testwerte von der Person des Versuchsleiters oder -auswerters, mithin die intersubjektive Ober­prüfbarkeit der Ergebnisse. Objektivität ist gege­ben, wenn mehrere Tester unabhängig vonein­ander und unter Einsatz derselben Testverfahren bei gleichen oder identischen Testpersonen zu denselben Ergebnissen gelangen. Formalisiert läßt sich Objektivität also durch die - Korrelati­on zwischen den verschiedenen Ergebnissen verschiedener Tester bzw. Auswerter angeben (Objektivitätskoeffizient).

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