Akzeptantenwechsel
Vereinbarung zwischen dem Bezogenen und Aussteller eines Wechsels, dass der Bezogene den Wechsel bei seiner Hausbank diskontieren lässt und den Rechnungsbetrag mit dem erhaltenen Gegenwert direkt mittels Scheck (oder auch Überweisung) an den Aussteller eventuell unter Abzug von Skonto, begleicht. Damit werden weitere Kreditlinien beim Bezogenen ausgenutzt, die Kreditlinien des Ausstellers bleiben unbelastet, auch wenn er weiterhin Dritten gegenüber wechselmäßig haftet. Man nennt das Verfahren auch Umkehrwechsel.
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