Begriff der präskriptiven Entscheidungstheorie für Risikosituationen. Das Sicherheitsäquivalent einer Handlungsalternative, die durch eine Wahrscheinlichkeitsverteilung alternativ möglicher Ergebnisse gekennzeichnet ist, bezeichnet das sichere Ergebnis, das nach der zugrundegelegten Entscheidungsregel der betrachteten Handlungsalternative gerade äquivalent ist. Sofern es sich bei den Handlungsergebnissen z. B. um Gewinn- oder ähnliche Erfolgsgrössen handelt, kann das Sicherheitsäquivalent ökonomisch als Mindestbetrag interpretiert werden, der dem Entscheidungssubjekt geboten werden müsste, um es zum ersatzlosen Verzicht auf die Handlungsalternative zu bewegen; das Sicherheitsäquivalent stellt also eine Art subjektiver Preisuntergrenze dar. Literatur: Bitz, M., Entscheidungstheorie, München 1981, S. 87 ff. Schneeweiss, H., Entscheidungskriterien bei Risiko, Berlin u. a. 1967.
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