Rechtsgrundsatz des internationalen Völkerrechts, wonach Souveräne (Staaten, Staatsunternehmen, Staatsbanken usw.) einer (insbesondere fremden) Gerichtsbarkeit nicht oder nur eingeschränkt unterworfen sind. Dieser Rechtsgrundsatz wirft Probleme auf, wenn solche Souveräne als Kreditnehmer oder als Garanten von Krediten gegenüber privaten Institutionen (zum Beispiel Banken) auf den Märkten auftreten. Für den Euromarkt sind spezielle Klauseln in Kreditverträgen typisch, in denen solche Souveräne als Vertragspartner explizit auf etwaige Immunitätsrechte verzichten. Die Rechtsbeständigkeit dieser Klausel im Erkenntnis- und insbesondere im Vollstreckungsverfahren hängt jedoch von dem jeweils maßgeblichen Recht ab. Eindeutig ist dagegen die Rechtslage im US-amerikanischen Recht, wonach auf der Grundlage der «Foreign Sovereign Immunities Act» (1976) ein vertraglich ausgesprochener Verzicht auf Immunitätsvorrechte für den Staat bindend ist und somit grundsätzlich die Vollstreckung in seine Guthaben ermöglicht. Andere Staaten haben inzwischen vergleichbare Gesetze beschlossen oder in ihrer Rechtsprechung nach hoheitlicher und nicht hoheitlicher Natur der Staatstätigkeit differenziert.
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