kommt im Rahmen von Kosten-NutzenUntersuchungen zur objektiven Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Verkehrswegeinvestitionen zum Einsatz. Die Standardisierung von Bewertungskriterien dient dabei dem Zweck, die Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel zu vereinheitlichen, um die Beurteilung von örtlich, technisch und verkehrswirtschaftlich unterschiedlichen Vorhaben nach gleichen Massstäben zu ermöglichen (-Verkehrsplanung). Das standardisierte Bewertungsverfahren kommt seit 1972 zur Beurteilung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden, bundesweit zur Anwendung. Mit der Standardisierung existiert sowohl für den Antragsteller nach Fördermitteln als auch für den Zuwendungsgeber eine Verfahrensanleitung, wobei der Antragsteller bestimmte verkehrliche Daten anhand von Teilindikatoren erfasst und der Zuwendungsgeber in Anlehnung an die Kosten- und Wertansätze der Bundesverkehrswegeplanung die Bewertung dieser Grössen vornimmt. Aufgrund der Transparenz der Vorgehensweise ist das standardisierte Bewertungsverfahren ein Instrument der Planungsabstimmung. Literatur: Heimerl, G., u. a., Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV, in: Der Nahverkehr, 7. Jg. (1989), S. 10 ff.
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