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Steuergutschein

von der Regierung Franz v. Papen am 4. 9. 1932 beschlossenes Finanzierungsinstrument zur Belebung unternehmerischer Aktivität. Steuergutscheine wurden als Stundungspapier in Höhe von 40% der zwischen Oktober 1932 und September 1933 fälligen Steuern ausgegeben; sie konnten binnen fünf Jahren auf die dann zu zahlende Steuerschuld angerechnet werden; sie erhöhten die Liquidität der Unternehmen jetzt auf Kosten späterer Steuereinnahmen des Reiches. Das Programm — unter Kurt v. Schleicher im Januar 1933 um weitere 500 Mio. RM aufgestockt — kommt erst mit der vollen Inanspruchnahme durch die Unternehmen 1933 voll zum Tragen (Dez. 1933 :1 214 Mio. RM ausgegebener Steuergutscheine), wird also von der NS-Regierung wie viele andere Ansätze zur Konjunkturbelebung weitergeführt.

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