Stückgewinn ist der Gewinn pro abgesetzter Leistungseinheit. Es gilt:
Stückgewinn = Stückpreis ? Stückkosten.
der Gewinn pro Einheit der abgesetzten Leistungen, also die Differenz zwischen Stückerlösen und Stückkosten. Eine richtige Berechnung des Stückgewinns würde also die verursachungsgerechte Zurechnung von Erlösen und Kosten auf das einzelne hergestellte Produkt erfordern. Bei den Erlösen ist dies häufig weitgehend möglich, bei den Kosten sind aber nur die Einzelkosten der Leistungseinheit direkt zurechenbar. Die Gemeinkosten können nur über mehr oder weniger plausible Schlüssel auf die Leistungseinheiten verteilt werden. Die Proportionalisierung der darin enthaltenen Fixkosten gilt nur für einen bestimmten Beschäftigungsgrad. Bei abweichenden Beschäftigungsgraden ergibt sich eine falsche Belastung der Leistungseinheit. Die in der Vollkostenrechnung errechneten Selbstkosten und Stückgewinne sind damit eine Fiktion. Ihre Verwendung bit’ Erfolgsprognosen und unternehmerische Wahlprobleme (z.B. Fertigungsprogrammplanung, Eigenherstellung-Fremdbezug) kann zu erheblichen Fehlentscheidungen führen. Sinnvoller ist die Berechnung von Deckungsbeiträgen pro Leistungseinheit, wo nur die direkt erfaßbaren Kosten von den Erlösen abgesetzt werden.
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