Subventionsleistungen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen instrumentellen Ausgestaltung und der jeweiligen Vergabebedingungen im Einzelfall nicht von vornherein miteinander vergleichbar. Mit der Ermittlung des Subventionswerts (sog. Beihilfeelement) auf der Grundlage verschiedener methodischer Konzepte wird ansatzweise versucht, die Begünstigungseffekte zum Zwecke ihrer Quantifizierung "gleichnamig zu machen" und durch Diskontierung auf einen einheitlichen Zeitpunkt zu beziehen: Beim Preisansatz kommt es zu einem Vergleich eines Marktpreises mit dem staatlich festgelegten Leistungspreis; beim Kostenansatz werden die von der öffentlichen Hand eingesetzten Mittel bzw. zu tragenden Einnahmenverzichte als Massstab gewählt. Mit Hilfe derartiger Berechnungen kann ergänzend dazu das Ausmass der Subventionsoder Förderintensität (der Subventionswert wird auf das betragsmässige Einsatzvolumen einer staatlich geförderten Einzelmassnahme) und der Subvention(ierung)sgrad (der Subventionswert für einen begünstigten Wirtschaftszweig wird auf dessen jeweilige Wertschöpfung oder auf die dort Beschäftigten bezogen) berechnet werden. Damit werden die Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand vergleichbar und bewertbar (Subventionsquoten).
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