sind in verschiedener Weise zu systematisieren: · Betroffen sind zunächst die öffentlichen Haushalte als Subventionsgeber: Es ergeben sich Budgeteffekte für den laufenden Haushalt und/oder Vermögenseffekte in den Etats zukünftiger Jahre. Die Summe aller bewerteten und diskontierten Subventionsleistungen repräsentieren die Subventionseffekte (Subventionswert). · Betroffen sind zudem die Einzelwirtschaften und die Gesamtwirtschaft: In mikroökonomischer Hinsicht sind Signalwirkungen (Verhalten bei Wahrnehmung der Subvention), Mengen- und Preiswirkungen (Reaktionen auf den Empfang von Subventionen) sowie Einkommenswirkungen (Inzidenz der Begünstigung) zu erfassen. Bei makroökonomischer Betrachtungsweise sind Allokationswirkungen (Änderungen in der Produktionsstruktur und beim Wettbewerb), Distributionswirkungen (Einfluss auf die Einkommens- und Vermögensverteilung) sowie Stabilisierungswirkungen (Bedeutung für die konjunkturelle Entwicklung und das Wachstum) zu erfassen. Jene Wirkungen sind um die Liquiditätsund Zinseffekte zu ergänzen, soweit mittels Subventionen, vor allem in Form von Finanzierungshilfen, Einfluss auf den Kreditmarkt ausgeübt wird. Neben einer solchen Unterteilung ist zwischen den Primärwirkungen einerseits und den Sekundärwirkungen andererseits zu unterscheiden: · Erstere sind eine zwangsläufige Folge jeder Subventionsmassnahme; sie werden also bei jeder Begünstigung wirksam. · Letztere können sich als Ergebnis subventionspolitisch induzierter gesamtwirtschaftlicher Effekte einstellen. Ihr Nachweis ist ausserordentlich schwer zu führen, weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Subventionspolitik und die damit einhergehenden Wirkungen permanent ändern. Literatur: Dickertmann, D./Diller, K. D., Subventionswirkungen, in: WiSt, 19. Jg. (1990), S. 478 ff.
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