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Swapgeschäft

Swap, Devisenterminmarkt, Swappolitik

Kauf einer ausländischen Währung als Kassageschäft und Verkauf per Termin oder umgekehrt. Dieses „Tauschgeschäft“ vermag es, ein Zinsgefälle zwischen zwei Währungen auszunutzen. Die Kursdifferenz, bezogen auf den Kassakurs und auf ein Jahr, gilt als Swapsatz.

1. Das Geschäft mit (Finanz-) Swaps. 2. Sonderform des Devisentermingeschäfts, bei dem jeweils gleichzeitig ein Devisenkassa- und ein -terminge-schäft abgeschlossen werden. Der Abrechnungskurs des Termingeschäfts wird bereits bei Geschäftsabschluss verbindlich festgesetzt. Es handelt sich um ein Devisenaus-tauschgeschäft, bei dem ein Partner einem anderen sofort Devisen zur Verfügung stellt (Kassageschäft) und gleichzeitig Rückkauf zu festem Termin und Kurs vereinbart wird (Termingeschäft), d. h.: Ein Devisenbetrag wird mir bestimmter Fälligkeit gekauft und im gleichen Geschäftsabschluss unter denselben Kontrahenten mit früherer oder späterer Fälligkeit verkauft. Dies führt dazu, dass durch diese Kombination zweier entgegengesetzter Devisengeschäfte mit unterschiedlichen Fälligkeiten für die vereinbarte Frist Beträge zweier Währungen unter den Kontrahenten ausgetauscht werden. Swapgeschäfte kommen zur Kurssicherung vor allem von Finanzkrediten in Betracht, also von Kreditbeziehungen, die mit Geldzahlung des Kreditgebers begründet und mit Rückzahlung des Kreditnehmers beendet werden. Will der Kreditnehmer das Währungsrisiko ausschalten, wird er Devisenverkauf und -kauf nicht im Rahmen zweier zeitlich auseinander liegender Kassageschäfte tätigen, sondern beides gleichzeitig im Rahmen eines Swapgeschäfts vornehmen.

Kombination eines Kassaverkaufs von Devisen mit einem gleichzeitigen Rückkauf auf Termin (Termingeschäft) oder umgekehrt. Eine sich durch die unterschiedlichen Geldsätze in den Ländern der beiden Währungen ergebende Zinsdifferenz geht in den Swapsatz ein.

Koppelung eines Devisenkassageschäfts mit einem Termingeschäft am Devisenmarkt, d.h. Kauf am Kassamarkt und Verkauf am Terminmarkt oder umgekehrt. Swapgeschäfte werden v.a. von Wirtschaftssubjekten abgeschlossen, die auf diesem Wege das Risiko von Wechselkursänderungen ausschließen wollen.

Allgemeine Bezeichnung für Tauschoperationen. Im Devisenhandel wird beim Swapgeschäft ein Kassageschäft in Währung mit einem Gegengeschäft per Termin kombiniert. Die Zinsdifferenz, die sich durch die unterschiedlichen Geldsätze in den Ländern der beiden Währungen ergibt, beeinflusst den Swapsatz.
Siehe auch: Swaps, Swapsatz, Swaption

siehe   Swaps (mit Literaturangaben) und   Swapsatz.  

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