Telefonhandel
Allg.: ausserbörshch und bilateral zwischen Banken sich vollziehender Handel; i. e. S.: mit Wertpapieren.
1. ausserbörsliche Geschäfte zwischen Banken in -Wertpapieren, die weder am amtlichen Markt noch im geregelten oder ungeregelten Freiverkehr gehandelt werden, auch Handel in unnotierten Werten genannt. 2. (selten) ausserbörslicher Handel per Telefon in Effekten aller Art.
Im Telefonverkehr wird der vor- und nachbörsliche Handel von Banken, Freimaklern etc. abgewickelt.
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