Freiverkehrsmakler
Wertpapierbörse
freier Makler
(Privatmakler). Freie, nicht vereidigte Makler, die neben den amtlichen Kursmaklern als Vermittler von Börsengeschäften zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Sie übernehmen entweder im geregelten Markt oder im Optionshandel die Kursfeststellung. Ferner sind F. für die im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere zuständig. Sie unterliegen der Aufsicht der Börsenaufsichtsbehörde (soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht).
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