Vom Toronto-Gipfel der Gruppe der Sieben (G-7) 1988 abgeleitete Bedingungen für Maßnahmen zur Schuldenminderung für 22 IDA-only-Länder (ärmste, hochverschuldete Entwicklungsländer), deren Gläubiger hauptsächlich staatliche Kreditgeber aus Industrieländern sind. Danach gibt es drei Optionen für die Umschuldung.
Ein Drittel des Schuldendienstes wird erlassen, der Rest über 14 Jahre (davon acht Jahre tilgungsfrei) zu Marktzinsen abgewickelt;
der gesamte Schuldendienst wird umgeschuldet und über 25 Jahre (davon 14 Jahre tilgungsfrei) zu Marktzinsen abgewickelt;
der gesamte Schuldendienst wird umgeschuldet und über 14 Jahre (davon acht Jahre tilgungsfrei), jedoch zu 50% des Marktzinssatzes oder einem um bis zu 3,5% reduzierten Marktzins abgewickelt, je nachdem, welcher Satz niedriger ist. Die effektive Schuldenreduktion beläuft sich hierdurch auf ca. 20% der ausstehenden Schuld.
Die Enhanced Toronto Terms (Dezember 1991) sehen einen Schuldenerlaß von bis zu 50% und noch weitergehende Tilgungsstreckungen der Restschulden vor.
Im Zusammenhang mit der internationalen Schuldenkrise: Reduzierung von Kreditrückzahlungen ärmerer Schuldnerländer, deren Gläubiger vor allem der öffentliche Bereich der Industrieländer ist. Über eine bestimmte Formel wird dadurch die Fälligkeit der Verbindlichkeiten hinausgeschoben. Entspr. i. w. S. der Brady-Ini-tiative für öffentliche Kredite.
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