Vermögenswerte (i. d. R. Geld), die eine oder mehrere Personen (Treugeber) einem Treuhänder mit der Auflage übertragen, diese anzulegen bzw. zu verwalten. Dabei soll der Treuhänder insb. dafür Sorge tragen, dass die Anlage des Treuhandvermögens keinem au-, ssergewöhnlich hohen Risiko unterliegt und dass eine angemessene Rendite (Wertsteigerung) erwirtschaftet wird. Ab und zu muss der Treuhänder korrigierend eingreifen und das Portefeuille umschichten. Der Treuhänder handelt nach aussen entweder als Eigentümer oder als Beauftragter der Eigentümer (Treuhandschaft). Im Innenverhältnis hat er die Weisung der Treugeber zu erfüllen und deren Interessen zu wahren.
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