Unter-pari-Emission ist die Ausgabe von Wertpapieren zu weniger als
100 % ihres Nennwertes. Oder: Die Ausgabe von Aktien und Rentenpapieren (Anleihen) zu einem unter dem aufgedruckten Nominalbetrag (Nennwert) liegenden Preis.
Unter-Pari-Emission von Aktien ist gem. § 9 AktG verboten, bei Anleihen ist sie die Regel. Die Effektivverzinsung erhöht sich bei Unter-Pari-Emission, wenn die Rückzahlung von Unter-Pari-Anleihen zum oder über dem Nennwert erfolgt. Unter-Pari-Emissionen bieten sich bei der Emission von Anleihen deswegen an, weil mit Hilfe dieser Technik im letzten Moment die Anleihekonditionen auf das aktuelle Marktzinsniveau eingestellt werden können.
Unter-pari-Emission ist die Ausgabe von Wertpapieren zu einem unter dem Nennwert liegenden Kurs. Bei Aktien ist die Unterpari-Emission verboten, bei Anleihen dagegen erlaubt.
Vorhergehender Fachbegriff: unter pari | Nächster Fachbegriff: Unterbelohnung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|