Akquisition , Take over
(Unternehmensakquisition), siehe Acquisition. Siehe auch Mergers & Acquisitions (mit Literaturangaben). Unternehmensübernahme insbesondere einer Aktiengesellschaft, vor allem im Wege des Unternehmenskaufs durch Erwerb der Mehrheit oder aller Aktien. Wie bei der Fusion wird vor Abschluss des Übernahmevertrages eine betriebswirtschaftliche und rechtliche Überprüfung des Zielunternehmens (Due Diligence) durchgeführt. Die Übernahme eines börsennotierten Unternehmens ist im Wertpapierübernahmegesetz und der bis spätestens Mai 2006 in nationales Recht umzusetzenden EU-Übernahmerichtlinie (Richtlinie 2004/25/EG vom 21.4.2004) geregelt. Maximen sind dabei Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft, umfassende Transparenz, rasches Verfahren und eine angemessene Gegenleistung; siehe auch Squeeze Out und Unternehmensbewertung.
Literatur: Picot, G. u.a.: Die Aktiengesellschaft bei Unternehmenskauf und Restrukturierung, München 2003; Schuster, M.: Feindliche Übernahmen deutscher Aktiengesellschaften, Berlin 2004. Internetadressen: (Wertpapierübernahmegesetz online) http://www.gesetze-im-intemet.de; (EU-Recht online) http://europa.eu.intkur-lex/
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