Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Unternehmensverbindungen

Unternehmensverbindungen Im Normalfall ist ein Unternehmen auf sich aldein gestellt im Markt tätig. Mitunter verbinden sich Unternehmen aber auch, um gemeinsam bestimmte Unternehmensziele besser verfolgen zu können. Eine Unternehmensverbindung kann z. B. beim gemeinsamen Einkauf zur Stärkung der Marktstellung gegenüber den Lieferanten führen; Forschungsmöglichkeiten eröffnen, die sonst wegen zu starker finanzieller Beanspruchung eines einzelnen Unternehmens nicht möglich wären; den Aufbau eines gemeinsamen und schlagkräftigeren Vertriebs ermöglichen. Nach dem Ausmaß, wie die unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch die gemeinsame Zielverfolgung eingeschränkt wird, lassen sich zwei Grundformen von Unternehmensverbindungen unterscheiden: die Kooperation und die Konzentration. Bei der Kooperation verpflichten sich rechtlich und wirtschaftlich weiterhin selbstständig bleibende Unternehmen freiwillig zu einer vertraglichen Zusammenarbeit. Sie kann ablaufen in lockerer Form: z. B. gemeinsamer Transport oder Vertrieb der jeweiligen Produkte; Interessengemeinschaften zur gemeinsamen Forschung und gemeinsamen Verwertung der Forschungsergebnisse; Arbeitsgemeinschaften zur Durchführung großer Bauprojekte; Banken-Konsortien zur Durchführung von Wertpapieremissionen. in einschneidender Form: Unternehmen verpflichten sich zu einem bestimmten Handeln; dies genau ist beim Kartell der Fall. Bei der Konzentration verbinden sich zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen in der Form, dass ein oder mehrere Partner ihre wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit aufgeben. Die wichtigste Form einer solchen Unternehmensverbindung ist der Konzern. Wenn im AktG von verbundenen Unternehmen gesprochen wird, dann liegt nicht unbedingt auch eine Unternehmensverbindung vor (zur Unterscheidung: verbundene Unternehmen).

Unternehmungszusammenschluss

Vorhergehender Fachbegriff: Unternehmensverbände | Nächster Fachbegriff: Unternehmensverfassung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Fragebogenrücklauf | Ausbildungsinhalt | Abwehrzölle

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon