Unternehmensverbindungen Im Normalfall ist ein Unternehmen auf sich aldein gestellt im Markt tätig. Mitunter verbinden sich Unternehmen aber auch, um gemeinsam bestimmte Unternehmensziele besser verfolgen zu können. Eine Unternehmensverbindung kann z. B. beim gemeinsamen Einkauf zur Stärkung der Marktstellung gegenüber den Lieferanten führen; Forschungsmöglichkeiten eröffnen, die sonst wegen zu starker finanzieller Beanspruchung eines einzelnen Unternehmens nicht möglich wären; den Aufbau eines gemeinsamen und schlagkräftigeren Vertriebs ermöglichen. Nach dem Ausmaß, wie die unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch die gemeinsame Zielverfolgung eingeschränkt wird, lassen sich zwei Grundformen von Unternehmensverbindungen unterscheiden: die Kooperation und die Konzentration. Bei der Kooperation verpflichten sich rechtlich und wirtschaftlich weiterhin selbstständig bleibende Unternehmen freiwillig zu einer vertraglichen Zusammenarbeit. Sie kann ablaufen in lockerer Form: z. B. gemeinsamer Transport oder Vertrieb der jeweiligen Produkte; Interessengemeinschaften zur gemeinsamen Forschung und gemeinsamen Verwertung der Forschungsergebnisse; Arbeitsgemeinschaften zur Durchführung großer Bauprojekte; Banken-Konsortien zur Durchführung von Wertpapieremissionen. in einschneidender Form: Unternehmen verpflichten sich zu einem bestimmten Handeln; dies genau ist beim Kartell der Fall. Bei der Konzentration verbinden sich zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen in der Form, dass ein oder mehrere Partner ihre wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit aufgeben. Die wichtigste Form einer solchen Unternehmensverbindung ist der Konzern. Wenn im AktG von verbundenen Unternehmen gesprochen wird, dann liegt nicht unbedingt auch eine Unternehmensverbindung vor (zur Unterscheidung: verbundene Unternehmen).
Unternehmungszusammenschluss
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