Die Unternehmungswertanalyse stellt bei der Unternehmungsbewertung auf den Bewertungsanlaß und auf die Interessenkonflikte ab. Der Unternehmungswert kann danach als Entscheidungswert, als Arbitriumwert und als Argumentationswert angesehen werden. Der Entscheidungswert hat die Aufgabe, den Parteien Entscheidungshilfen in Form von Preisuntergrenzen für den Verkäufer und Preisobergrenzen für den Käufer zu geben, um die Preisgrenzen für Verhandlungen festzulegen. Der Arbitriumwert als Vermittlungswert dient der konfliktbezogenen oder gutachterlichen Wertfindung. Er kann ein Einigungswert oder auch ein Entschädigungswert sein. Die Aufgabe des Argumentationswertes ist die Begründung oder Fundierung eines Unternehmungswertes, um die Verhandlungsposition einer Partei zu stärken. Bei der Verhandlung wird dann nicht die Einigung über Preiszugeständnisse, sondern die Übereinkunft über das Bewertungsverfahren (Ertragswert, Substanzwert, Mittelwert) angestrebt.
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