Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verantwortungskontrollrechnung

ist ein Verfahren der Kostenkontrolle, bei welchem lediglich die Kostenarten kontrolliert werden, die der Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter unterstehen. Die Kostenkontrolle beschränkt sich demnach auf Kostenarten, die vom Kostenstellenleiter auch beeinflußt werden können, also insbesondere Personal, Material, Instandhaltungs- und Energiekosten (vgl. beeinflußbare Kosten).

Die Ausgabe der Kostenkontrolle vermag die Verantwortungskontrollrechnung erst dann zuverlässig zu erfüllen, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten im Rahmen eines SollIst-Kosten-Vergleichs mit geplanten Kosten verglichen werden. Die Verantwortungskontrollrechnung entspricht dem amerikanischen »Responsibility Accounting«.

Vorhergehender Fachbegriff: Verantwortungsbewußtsein | Nächster Fachbegriff: Verarbeitende Industrie



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Sekundärbedarf | Medium Term Notes | Kapitalversicherung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon