ist ein Verfahren der Kostenkontrolle, bei welchem lediglich die Kostenarten kontrolliert werden, die der Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter unterstehen. Die Kostenkontrolle beschränkt sich demnach auf Kostenarten, die vom Kostenstellenleiter auch beeinflußt werden können, also insbesondere Personal, Material, Instandhaltungs- und Energiekosten (vgl. beeinflußbare Kosten).
Die Ausgabe der Kostenkontrolle vermag die Verantwortungskontrollrechnung erst dann zuverlässig zu erfüllen, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten im Rahmen eines SollIst-Kosten-Vergleichs mit geplanten Kosten verglichen werden. Die Verantwortungskontrollrechnung entspricht dem amerikanischen »Responsibility Accounting«.
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