Abschreibungsgesellschaft
Steuerliche Zurechnung von Verlusten. Kapitalanlegern eines geschlossenen Fonds werden sowohl tatsächliche Verluste als auch reine Buchverluste (insbesondere Abschreibungen) zugewiesen. Im Ergebnis können diese Verluste mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, sodass eine Reduzierung der Einkommensteuerbelastung erreicht wird. Diese Verrechnung ist jedoch durch die Einschränkungen des § 15a EStG (bis zur Höhe des haftenden Eigenkapitals bei Kommanditgesellschaften) begrenzt. Durch § 2b EStG sind die Möglichkeiten, solche Verlustzuweisungen in Anspruch zu nehmen, stark eingeschränkt worden.
Siehe auch: Abschreibungsgesellschaften
S. Verlustzuweisungsgesellschaft.
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