(lat. villicatio) vor allem im westlichen Teil des Frankenreiches übliche ‚zweiteilige\' Form der Grundherrschaft (Lehen). Ein Teil des herrschaftlichen Landes (König, Klöster, sonstige Feudalherren) wurde als Eigenwirtschaft (Herren- oder Salland) unter der Verwaltung eines ‚Maiers\' (lat. ,major domus`) mit Sitz auf dem Fronhof (Herrenhof) genutzt, ein anderer Teil wurde als Lehen an Bauern vergeben. Hinzu kam handwerkliche Produktion, ausgerichtet auf die Versorgung des herrschaftlichen Haushalts (Anfänge in den Pfalzen Karls des Grossen).
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