Sammelbegriff für Preise, (Hafen-)Tarife, (Maut-)Gebühren und (Flughafen-, Schiff- fahrts-)Abgaben für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen. Trifft im allgemeinen nicht zu für Eisenbahn- und Pipelineunternehmen, da diese ihre Wege selbst bauen, betreiben und unterhalten. Die von Binnenschiffahrtsunternehmen zu entrichtenden Abgaben für die Benutzung der Binnenwasserstrassen und -kanäle reichen bei weitem nicht aus, deren Wegekosten zu decken; der Wegekostendeckungsgrad der Strassenverkehrsunternehmen liegt weit höher, und die Entgelte für die Benutzung von Seekanälen dürften im allgemeinen Monopolgewinne einbringen. Marktwirtschaftlich ist das Wegebenutzungsentgelt das entscheidende Kriterium, nicht dagegen sind es die Benutzerkosten, da allein über den Preis die Knappheitsverhältnisse erkannt werden können. Sofern der "Preis" durch die Träger der Verkehrspolitik festgestellt wird, gelten deren Zielvorstellungen anstelle der Koordinationsfunktion des Marktes.
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