Die Bilanzierung von Finanztiteln als Wertpapiere oder Forderungen wird in der Rechnungslegungskreditverordnung (RechKredV) davon abhängig gemacht, ob die Finanztitel fungibel und leicht liquidierbar sind. Es erfolgt eine Dreiteilung: Finanztitel wie z.B. Aktien die im Amtlichen Handel notiert sind und somit leicht veräußert werden können, gelten stets als Wertpapiere. Mit abnehmender Liquidierbarkeit werden höhere Anforderungen an die Finanztitel gestellt. Sie müssen entweder die Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Marktsegmente erfüllen oder bereits börsennotiert sein.
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