Verwahrungsform im Rahmen eines Depots, bei der der Einlieferer nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgabe der eingelieferten Effekten hat. Diese Verwahrungsform ist bei ausländischen Effekten üblich.
Aberdepot. Der Depotkunde einer inländischen Bank erhält von dieser für für ihn im Ausland gekaufte und dort verwahrte Wertpapiere eine Gutschrift in Wertpapierrechnung. Er erhält dadurch zwar keine Miteigentumsrechte an dem betr. Bestand, doch ist seine inländische depotführende Bank als Treuhänderin verpflichtet, für ihren Kunden derartige oder gleichwertige Rechte an dem Lagerort im Ausland zu erwerben.
Besondere Form der Verwahrung von Wertpapieren, bei der der Käufer nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgabe gleichartiger, nicht aber der gleichen Wertpapiere hat. Die Wertpapierrechnung findet z. B. Anwendung bei ausländischen Wertpapieren. Der Depotkunde erhält von seiner Inlandsbank für seine im Ausland erworbenen und dort verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift »in Wertpapierrechnung«.
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