auch Wirtschaftsverbände, «»Vereinigungen oder Fachverbände genannt sind freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmungen JWementar oder Grund verbände) ww. von deren Verbänden (Verbände Joherer Ordnung), die intern die von aen Mitgheds Unternehmen delegierten betrieblichen Teilaufgaben koordiniert erfüllen sowie extern die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder fördern und insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, staatlichen Regierungs-, Verwal-tungs und Gesetzgebungsorganen vertreten. Charakteristisch ist die Langfristigkeit des üblicherweise in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführten Zusammenschlusses und die typisch horizontale Zusammenschlußrichtung auf den unteren Stufen. In der untersten Stufe sind die einzelnen Unternehmen der gleichen Branche zu sog. Elementar oder Grund verbänden zusammengeschlossen, die rein fachlich und überregional, aber auch fachlich regional organisiert sein können. Auf der zweiten Stufe sind die einzelnen Unternehmen mittelbar über die Grund verbände in den rein fachlich orientierten Oberverbänden vertreten, die sich ihrerseits wieder in den sog. Spitzenverbänden zusammenschließen, wobei die zwischenstufe der Oberverbände nicht immer gegeben sein muß, so daß die Grund verbände auch direkt Mitglieder von Spitzenverbänden sein können.
Unternehmensverband
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