Im Zuge des europäischen Integrationsprozesses gewinnt die europäische Wirtschaftspolitik für die nationale Wirtschaftspolitik an Bedeutung. Insbesondere dort, wo heute eine gemeinsame Politik (Handelspolitik, Fischereipolitik, Agrarpolitik, Verkehrspolitik) vereinbart wurde, die sich dadurch auszeichnet, dass wirtschaftspolitische Beschlüsse nur noch gemeinsam von den Mitgliedstaaten der EU gefasst werden können. Sie sind für die Mitgliedstaaten verbindlich und lassen keine nationalen Handlungsspielräume zu. Verordnungen, die von der EU erlassen werden, haben allgemeine Geltung, sie sind in allen Teilen verbindlich und gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Die Mitgliedstaaten sind nicht befugt, Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts aufzuheben, auszusetzen oder inhaltlich abzuändern. Richtlinien sind dagegen für jeden Mitgliedstaat nur hinsichtlich des Ziels verbindlich. Wie die Länder Richtlinien in nationales Recht umsetzen, ist ihnen überlassen. Dabei wird im Allgemeinen eine Umsetzungsfrist vorgegeben. Wird sie nicht eingehalten, kann es zu Sanktionen (Geldbußen) gegen das Mitgliedsland kommen. Entscheidungen sind der Rechtsakt, mit dem die Gemeinschaftsorgane (Rat und Kommission) ihre Exekutivfunktionen wahrnehmen. Sie können von einem Mitgliedstaat, aber auch von einem Unternehmen oder Gemeinschaftsbürger ein Handeln oder Unterlassen verlangen, haben also unmittelbare Rechtswirkung.
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