Mehrere Bedeutungen, je nach Kontext:
1. Tratte.
2. eigene Ziehung, trassierteigene Ziehung.
3. Ausstellung eines Wechsels durch einen Aussteller zu Lasten eines bestimmten Bezogenen, auf den der Wechsel "gezogen" wird.
4. Zahlungsbilanzkreditvergabe durch Kauf von Devisen gegen die eigene Währung beim IWF (Ziehungsrechte, Drawing rights).
5. Bei Auslosung von Wertpapieren zur Rückzahlung per Zufallsprinzip erfolgende Bestimmung der jeweils zurück zu zahlenden Titel.
Eine Ziehung ist ein Vermerk auf dem Kurszettel an der Börse, wenn ein festverzinsliches Wertpapier »demnächst« (nächste beiden Börsentage) zur Verlosung ansteht. Die Notiz des Papiers wird dann an den erwähnten Tagen gestrichen.
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