letzter Zweck des wirtschaftlichen Handelns. Für ein Unternehmen gilt es, ein bzw. mehrere Ziele zur Orientierung für die Unternehmenspolitik vorzugeben (Zieleplanung). Die Ziele der Wirtschaftspolitik sind letztlich auf politische Entscheidungen zurückzuführen. So formuliert etwa § 1 Stabilitätsgesetz vier Ziele, die gleichzeitig anzustreben sind. Etwaige Zielkonflikte (Zielbeziehung), die nicht aufgelöst werden können, verlangen die Setzung von Prioritäten.
Ein Ziel ist ein gewünschter und deshalb angestrebter Zustand. Ziele sind oft nicht völlig präzis, sondern nur vage umschrieben. Normalerweise verfügt der Aktor über mehrere Ziele und besitzt damit ein Zielsystem. Die Ziele bilden die Basis für die Entdeckung von Entscheidungsproblemen und für das Treffen von Entscheidungen. Siehe auch Entscheidung, Betriebswirtschaftliche (mit Literaturangaben).
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