Erfolgt im Rahmen des Zinstenders die Zuteilung zu den individuellen Bietungssätzen der Kreditinstitute, so spricht man vom „amerikanischen Zuteilungsverfahren“, erfolgt sie zu einem einheitlichen Satz, so handelt es sich um das sogenannte „holländische Zuteilungsverfahren“. Beim holländischen Zuteilungsverfahren werden alle akzeptierten Gebote zum niedrigsten vom Eurosystem noch akzeptierten, also dem marginalen Bietungssatz, abgerechnet.
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