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öffentliche Versorgungsunternehmen

(public Utilities) werden unter der öffentlichen Versorgungswirtschaft zusammengefasst und umfassen im wesentlichen die Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung. Unternehmen der öffentlichen Elektrizitäts- Versorgung bestreiten in der Bundesrepublik ca. 85% des Strombedarfs; der Rest entfällt auf Eigenanlagen der Industrie und auf die Deutsche Bundesbahn (Elektrizitätswirt- schaft). Der Anteil der Gas- und der Fernwärmeversorgung aus Privatenergieverbrauch hat sich ständig erhöht (Gaswirtschaft, Fernwärmewirtschaft). Der Grossteil der Wasserversorgung entfällt ebenfalls auf öffentliche Unternehmen. Sie unterliegt der Trinkwasser- Verordnung und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, die auch den Inhalt privatrechtlicher Versorgungsbedingungen zwingend festlegt (Wasserwirtschaft). Die Versorgungsbetriebe werden oft als verselbständigte Regiebetriebe in der Form von kommunalen Eigenbetrieben geführt.

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