besondere Form der Arbeitzeit, bei der der Arbeitnehmer, der tatsächlich nicht arbeitet, an der Arbeitsstelle anwesend sein muss, um jederzeit in den Arbeitsprozess eingreifen zu körmen. Die Arbeitsbereitschaft zählt zur Arbeitszeit, kann bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung aber geringer entlohnt werden, um der geringeren Belastung des Arbeitnehmers Rechnung zu tragen. Siehe auch Arbeitsrecht (mit Literaturangaben).
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